Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.
Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.
Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.bingenheimersaatgut.de
1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.
In unserem Online-Shop können Sie:
2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.
3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen
Unser Online-Auftritt entspricht:
- in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.1. Sie erreicht das Level A und AA.
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.
3.2 Unterstützende Maßnahmen
Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
- Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern
- Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (keine Grafik oder Bild)
- Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen
- Ohne Verlust von Inhalt anpassbare Zeichen- und Zeilenabstände sowie Textgröße
- Alternativtexte für Bilder
- verständliche Beschriftungen und Erklärungen (insb. bei Formularen)
- Hinweise auf Eingabefehler in Textform
- Textliche Identifizierung von Pflichtfeldern (z.B. per Sternchen)
- per Tastatur und anhand assistiver Technologien bedienbarer Shop-Elemente (z.B. Bestellprozess, Filteroptionen sowie interaktive Elemente wie Buttons, Schaltflächen, Links und Menüs)
4. Kontaktangaben - Barriere melden
Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail
Bingenheimer Saatgut AG
Verantwortliche/r: Judith Jäger
Kronstraße 24
61209 Echzell-Bingenheim
Deutschland
E-Mail: barrierefreiheit[at]bingenheimersaatgut.de
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.
Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF[at]ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
6. Schlichtungsstelle und -verfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Wirtschaftsakteuren des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren (abrufbar unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/schlichtungsantrag/wie-stelle-ich-einen-antrag/wie-stelle-ich-einen-antrag-node.html). Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in "Leichter Sprache" oder in "Deutscher Gebärdensprache" stellen (abrufbar unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/schlichtungsantrag/wie-stelle-ich-einen-antrag/wie-stelle-ich-einen-antrag-node.html).
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527 2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Die letzte Aktualisierung erfolgte am 25.06.2025.