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Keine Gentechnik auf den Teller!

Noch sind 99 % des Pflanzenbaus in der EU gentechnikfrei. Sollte der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission jedoch durchkommen, könnte sich das bald ändern. Neue Gentechnische Verfahren dürften dann ohne Risikoprüfung zum Einsatz kommen und ohne Kennzeichnung der Produkte verkauft werden. Zudem könnten sich die veränderten Gene unkontrolliert auch auf Feldern, in Gärten und in der Natur verbreiten. Der Entwurf zur Deregulierung der Neuen Gentechnikverfahren berücksichtig weitgehend nur die wirtschaftlichen Interessen der Agrarindustrie und Gentechnikbefürworter und missachtet das Recht auf Wahlfreiheit einer gentechnikfreien Ernährung.

Ein Video-Clip zeigt in gut drei Minuten, warum das Vorsorgeprinzip auch bei den Neuen Gentechnikverfahren gelten muss (englisch mit deutschen Untertiteln — Video von IFOAM, der internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen).

Gemeinsam mit elf weiteren Biosaatgutfirmen sagen wir klar NEIN zu diesem Entwurf:

Unterzeichner des Positionspapiers zur geplanten Deregulierung der Neuen Gentechnik

Biosaatgutfirmen sagen NEIN zur geplanten Deregulierung der Neuen Gentechnik

3. August 2023

Die EU Kommission plant eine weitgehende Deregulierung der Neuen Gentechnik (NGT, new genomic techniques) und hat ihren Vorschlag am 5. Juli 2023 vorgelegt. Dieser Vorschlag hat Konsequenzen für alle, auch wenn der Anbau von NGT-Sorten im biologischen/ökologischen Anbau nicht erlaubt sein soll.

Die Erhaltung der vorhandenen Sortenvielfalt, die Vermehrung von Biosaatgut und die Ökozüchtung werden durch diese Deregulierung massiv erschwert. Die zunehmende Zahl von Patentierungen wird die Ökozüchtung behindern und zu großen Problemen führen.

Die Lösung der großen Herausforderungen, vor denen wir heute stehen (Klimawandel, Energieversorgung, Erhalt unserer Lebensgrundlagen u.v.a.) verlangt nach ganzheitlichen Lösungen. Die vermeintlich rasche Veränderung von wenigen Basenpaaren im Erbgut greift hier viel zu kurz, das Potenzial der NGT wird meist völlig überschätzt.

Die unterzeichnenden Biosaatgutfirmen lehnen diese Pläne entschieden ab. Sie gefährden die Sortenvielfalt und haben insbesondere negative Auswirkungen auf die Pflanzenzüchtung im Allgemeinen und die Ökozüchtung im Besonderen.

Wir werden uns von unserem Weg nicht abbringen lassen. Auch wenn diese Pläne zu zusätzlichen Kosten für uns Biosaatgutfirmen führen werden, werden wir alles unternehmen, um die von uns angebotenen Sorten und das Saatgut vor Verunreinigungen zu schützen und weiterhin Biosaatgut in bester Qualität anbieten zu können.

AGROSEMENS (Frankreich)
Bingenheimer Saatgut AG (Deutschland)
Bioland Handelsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (Deutschland)
BioSaat GmbH (Deutschland)
Culinaris (Deutschland)
De Bolster Organic Seeds (Niederlande)
Essem’Bio (Frankreich)
Lebende Samen e.V. (Deutschland)
ÖkoKornNord w.V. (Deutschland)
Reinsaat GmbH (Österreich)
Sativa Rheinau AG (Schweiz)
Living Seeds International AG / Sementes Vivas SA (Portugal)

 

Download des Positionspapiers

Sagen auch Sie NEIN zum Entwurf der EU zur Neuen Gentechnik

Schreiben Sie JETZT eine E-Mail an EU-Parlamentarier:innen

Im EU-Parlament befürwortet eine Mehrheit die Deregulierung der Neuen Gentechnik. Daher müssen die Abgeordneten dringend erfahren, dass Bürger:innen keine Gentechnik auf Acker und Teller wollen. Die IG-Saatgut hat eine E-Mail-Aktion gestartet, bei der Sie ganz einfach mitmachen können. Klicken Sie auf der Startseite der IG-Saatgut rechts unten einfach auf den blauen Button mit Stiftsymbol. Schon öffnet sich die vorformulierte Mail. Sie brauchen dann nur noch aus den vorgeschlagenen Empfänger:innen auswählen, Ihre eigene Adresse und E-Mail-Adresse eintragen und die E-Mail absenden.

Online-Petition auf der Plattform von Campact: Kennzeichnung und Regulierung aller Gentechnik-Pflanzen erhalten!

Bei Testbiotech können Sie eine digitale Postkarte an Bundeskanzler Olaf Scholz versenden und ihn an seine Verantwortung erinnern.


Eine etwas ausführlichere Begründung für unsere Ablehnung des Entwurfs lesen Sie hier:

Die Mitarbeitenden der Bingenheimer Saatgut AG geschlossen gegen Gentechnik

Kommissions-Vorschlag missachtet Vorsorgeprinzip und Recht auf Wahlfreiheit einer gentechnikfreien Ernährung

Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission ihren Entwurf zur Deregulierung der Neuen Gentechnischen Verfahren im Pflanzenbau veröffentlicht. Der Entwurf ist aus verschiedenen Gründen klar abzulehnen:

Missachtung des Vorsorgeprinzips:

Es sollen gentechnisch veränderte Organismen ohne Risikoprüfung in Umwelt und auf die Teller kommen, deren langfristige Wirkungen weder erforscht sein können noch überhaupt erforscht werden sollen. Dies ist unverantwortlich gegenüber der aktuellen, besonders aber auch der zukünftigen Gesellschaft. Auch wenn die Gentechnik-Befürworter behaupten, die Pflanzen seinen mit denen aus herkömmlicher Züchtung gleichzusetzen, bleibt es ein gentechnischer Eingriff, der etwas anderes bewirkt als die in der Pflanze selbst möglichen Veränderungen.

Koexistenz ist nicht geregelt:

Gentechnisch veränderte Pflanzen bleiben im Ökolandbau zwar weiterhin verboten, doch ist in keiner Weise geklärt, wie eine gentechnikfreie Landwirtschaft von einer ansonsten Gentechnik verwendenden Landwirtschaft getrennt bleiben soll. Weder die unvermeidliche Auskreuzung im Freiland noch die mögliche Kontamination in Land- und Lebensmittelwirtschaft werden durch die Kennzeichnung auf Saatgutverpackungen verhindert. Eine Haftungsregelung für dadurch verursachte wirtschaftliche oder gesundheitliche Schäden kommt im Entwurf erst gar nicht vor und das Verursacherprinzip ist somit ausgehebelt. Geschädigte bleiben auf den Kosten sitzen. Selbst wer Maßnahmen zum Schutz vor einer möglichen Schädigung ergreift, muss diese somit komplett selbst tragen. Wer zudem die Gentechnikfreiheit seiner Produkte garantieren will, muss dies mit hohem Kostenaufwand selbst nachweisen.

Wahlfreiheit ist nicht mehr gegeben:

Da Produkte nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen, haben Konsument:innen keine Chance mehr auf Wahlfreiheit. Auch wenn in der Ökolandwirtschaft die Verwendung gentechnisch veränderter Produkte weiterhin verboten bleibt, gibt es für die meisten Verbraucher:innen in Europa keine Möglichkeit mehr, sich gegen eine gentechnisch veränderte Nahrung zu entscheiden. Das kommt einer Entmündigung gleich. Auch sollen nationale Regierungen den Anbau nicht verbieten oder einschränken dürfen, Beschlüsse zur Einrichtung gentechnikfreier Zonen wären nicht mehr wirksam.

Patentierung wird die Regel:

Die Neuen Gentechnischen Verfahren sind direkt verknüpft mit Patenten, was zu einer weiteren Konzentration auf dem Saatgutmarkt führen wird. Auch wenn vielleicht noch frei gezüchtet werden kann, greift der Patentschutz auf einzelne Genomsequenzen spätestens bei der Vermarktung neuer Sorten. Kleinere und mittlere Züchtungsunternehmen werden die Verlierer sein und verschwinden – oder in Abhängigkeit geraten. Auch für Landwirt:innen wird sich die Patentierung von Genomsequenzen in einer weiteren Abhängigkeit von multinational agierenden Konzernen auswirken. Die in Europa noch weitgehend existierende bäuerliche Landwirtschaft wird dadurch massiv geschädigt.

Weitere Pressemitteilungen

Die Ablehnung des Entwurfs bringen wir gemeinsam auch mit den Mitgliedern der IG Saatgut zum Ausdruck:
⇒ Pressemitteilung der IG Saatgut (PDF, 0.2 MB)

⇒ Hier gelangen Sie direkt zum Verbände-Positionspapier vom 20.11.2023 (PDF, 1.8 MB)

Alle Pressemitteilungen der Bingenheimer Saatgut AG