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Empfehlungen zur Saatgutlagerung

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Hintergrund

Samen sind lebendig und deshalb nicht unbegrenzt lebens- und keimfähig. Zudem sind sie unterschiedlich lange lagerfähig. Aufgrund des geringen Wassergehaltes von Samen ist die Stoffwechselaktivität stark vermindert. Nur durch die Atmung werden die Reservestoffe langsam abgebaut. Niedrige Temperaturen, Trockenheit und Luftabschluss während der Lagerung verringern die Stoffwechselaktivität und erlauben somit die Erhaltung der Keimfähigkeit für einen Zeitraum, der stark von der Art des Saatguts abhängt. So bleiben z. B. Tomatensamen je nach Sorte vier bis zehn Jahre keimfähig auch Ölsämereien wie die Kohlarten verlieren sehr langsam ihre Keimfähigkeit, Zwiebelgewächse dagegen relativ schnell.

Das Saatgut der Bingenheimer Saatgut AG wird zum größten Teil bei 15 °C und einer Luftfeuchtigkeit von ca. 30 % bzw. empfindlichere Arten bei einer Temperatur von 8 °C und einer Luftfeuchte von 35 % gelagert.

Wie Sie Ihr Saatgut Zuhause optimal lagern

Damit die artbedingte Keimfähigkeit erhalten bleibt, sollte das trockene Saatgut möglichst luftdicht verpackt und kühl und dunkel aufbewahrt werden. Gut geeignet für die Aufbewahrung von Saatguttütchen sind dichte Gläser oder Vorratsbehälter mit dicht schließenden Deckeln. Hat man vor, das Saatgut länger zu lagern, kann man einen Beutel mit Kieselgel dazu beilegen (Silica Gel ist erhältlich in Apotheken und Drogerien), das der Umgebung Feuchtigkeit entzieht. Bei 80 - 100 °C lässt sich das Gel wieder trocknen und kann dann erneut verwendet werden. Wer die Möglichkeit hat, kann das Saatgut auch unter Vakuum verschweißen und in einer dunklen Dose aufbewahren.


Mindesthaltbarkeitsdatum

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Aufdruck eines Mindesthaltbarkeitsdatum bei Saatgut vorschreibt. Wird dennoch das Saatgut mit einem solchen Datum versehen, hat der "Inverkehrbringer" die Verantwortung dafür zu tragen, dass das Saatgut auch tatsächlich bis zum angegebenen Datum die gesetzliche Mindestkeimfähigkeit erfüllt. Die Keimfähigkeit hängt jedoch entscheidend von der Lagerung ab. Deshalb können wir nicht über einen längeren Zeitraum für die Keimfähigkeit garantieren. Die Angabe eines Haltbarkeitsdatums ist daher aus unserer Sicht nicht sinnvoll/aussagekräftig.

Wenn Sie durchweg auf gute Lagerbedingungen Ihres Saatguts geachtet haben, können Sie unsere Online-Abfrage zur Überprüfung der Keimfähigkeit Ihrer Partie nutzen.


Saatgut aus dem Vorjahr

Wir testen bei uns im Haus jede gelagerte Partie neu auf ihre Keimfähigkeit bevor sie abgefüllt wird. Falls Sie bei sich zuhause noch Saatgut aus vorherigen Jahren haben, können Sie über die Eingabe der Partie Nummer die Ergebnisse unserer Abteilung Saatgut-Diagnostik einsehen. Auf der Rückseite Ihrer Saatguttüte finden Sie die Partie Nr. (Beispiel: 07252/C). Die Ergebnisse der aktuellen Prüfungen auf Keimfähigkeit werden ständig online gestellt.

Hier gelangen Sie zur entsprechenden Seite: Mein Saatgut auf Keimfähigkeit prüfen.


Partienummer

Die Angabe der Partienummer ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie ermöglicht uns eine lückenlose Rückverfolgung des Saatgutes bis zum Vermehrer. Der Buchstabe am Ende der Partienummer verrät Ihnen in welchem Jahr das Saatgut bei uns abgefüllt wurde. Grundsätzlich wird gelagertes Saatgut bei uns im Hause regelmäßig geprüft und die aktuelle Keimfähigkeit festgestellt.

Laut Saatgutverkehrsgesetz ist vorgeschrieben das Abfülljahr oder das Jahr der letzten Keimprüfung auf der Tüte zu vermerken. Andere Angaben, wie die Haltbarkeit sind freiwillig. Die Bingenheimer Saatgut AG druckt auf die Tüten neben der Partie Nummer auch das Abfülljahr und die Buchstabenkennung.

Bei unseren einfarbigen Tüten, bei denen ein Sorten-Etikett aufgeklebt ist, steht nach der Partie Nummer direkt das Abfülljahr als Zahl (Beispiel: "15" für die Abfüllsaison 2014/2015)


Buchstaben-Verschlüsselung des Abfülljahres auf unseren bunten Saatgut-Tüten

  • W: 2023/2024
  • B: 2022/2023
  • G: 2021/2022
  • A: 2020/2021
  • Z: 2019/2020
  • R: 2018/2019
  • O: 2017/2018
  • L: 2016/2017


100 % Keimfähigkeit – ist das möglich?

Naturgegeben sind nicht alle Samen, die eine Pflanze ausbildet keimfähig. So gibt es Blumenarten, bei denen man sich über eine Keimfähigkeit von 65 % schon riesig freuen kann. Es gibt nur wenige Arten, die einen Wert über 90% erreichen. Für alle Samen gilt es jedoch, durch optimale Lagerbedingungen die bestmögliche Keimfähigkeit zu erhalten. Das erstaunliche ist: Manche Arten keimen sogar nach der Lagerung besser. Grundsätzlich gilt aber: wenn das Saatgut während der Lagerung eine zu hohe Stoffwechselaktivität hat, nimmt die Keimfähigkeit ab. Deshalb achten Sie stets auf einen geeigneten Lagerplatz.

Tipps hierzu finden Sie oben.